PSYCHOTHERAPIE IN HEILBRONN
Psychisch bedingte Beschwerden gehören zu den häufigsten gesundheitlichen Problemen überhaupt. Dazu gehören nicht nur z.B. Depressionen, Angststörungen oder psychosomatische Beschwerden, sondern auch komplexere emotionale Probleme, die Berufs- und Privatleben vielfältig beeinträchtigen können.
Psychotherapie als Behandlung von der Seele aus heißt, dass therapeutische Maßnahmen am Verhalten und Erleben, an der Seele, am Psychischen des Menschen ansetzen. Psychotherapie besteht dabei nicht in Ratschlägen, Verboten, Tröstungen, Aufklärungen usw. sondern sie wirkt systematisch auf den Prozess der Erkrankung und die Krankheitsursachen ein.
Viele Menschen wünschen sich in schwierigen Zeiten und im Umgang mit ihrem Leid und Schmerz eine emotional-unterstützende Begleitung. Dies ist verständlich, aber nur zu einem geringeren Teil einer sogenannten "Richtlinien"- Psychotherapie, die Teil der Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse darstellt. Ein psychotherapeutischer Prozess hat damit immer Veränderung (z.B. des Verhaltens und/oder der Kognitionen) zum Ziel) und wird auch nur dann von Psychotherapeut*innen beantragt und von der Krankenkasse übernommen, wenn diese Veränderung auch von Patient*innen gewünscht wird und wenn sie realistisch durch einen Therapieprozess erreichbar ist. In allen anderen Fällen, z.B. bei Trauerprozessen, bei der Bewältigung von beruflichen Krisen, ist die Anbindung an eine Beratungsstelle und/oder Selbsthilfegruppen die geeignetere Maßnahme.
Oft ist es unverständlich und verwirrend, dass es eine große Zahl verschiedener psychotherapeutischer Ansätze und Richtungen gibt. Das liegt daran, dass es nicht einfach ist, sich verbindliche Vorstellung davon zu machen, wie Verhalten und Erleben funktionieren. In der Geschichte der Psychologie und besonders der Psychotherapie gibt es verschiedene Menschenbilder und Wissenschaftsauffassungen, die als Ausgangspunkt und als Leitlinien für verschiedene psychotherapeutische Auffassungen dienten.
Diese Vielfalt an Angeboten macht es dem leidenden Menschen oft schwer, sich zu orientieren und das für ihn bestmögliche zu finden. Die Entscheidung zu treffen, welche Psychotherapie oder welche Intervention die richtige ist, wird üblicherweise gemeinsam mit dem Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin in den ersten Gesprächen entschieden.
Durch die Approbation des Heilberufs „Psychologische Psychotherapeutin“ ist die Gewähr gegeben, dass alle Kammermitglieder fachliche Standards erfüllen, so dass sie Patienten, von denen sie aufgesucht werden, fachgerechte Hilfe anbieten können oder sie gegebenenfalls an andere fachlich qualifizierte Psychotherapeuten/innen überweisen.
Für Psychotherapeuten/innen gelten bestimmte fachliche und ethische Regeln. Sie unterliegen einer strengen Schweigepflicht, sind verpflichtet die Indikationen abzuklären und ihre therapeutische Arbeit mittels Supervision zu reflektieren. Sie sind gehalten, Ansichten und Würde eines jeden Menschen, der sich ihnen anvertraut, zu achten und sie müssen dessen Grenzen und Wertvorstellungen respektieren. Außerdem müssen sie dem „Abstinenzgebot“ folgen, das bedeutet, sie sollen und dürfen keine privaten Beziehungen zum eigenen Nutzen mit ihren Patienten/innen eingehen, weil sonst Fortgang und Erfolg der Therapie behindert wird.
Ansprechpartner für alle Fragen, die Psychotherapie betreffen, finden sich inzwischen nicht nur in den psychotherapeutischen Fach- und Berufsverbänden sondern gerade auch in den Landespsychotherapeutenkammern, die für die Entwicklung und die Einhaltung fachlicher und ethischer Normen zuständig sind.
Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass Menschen ihr Verhalten und Erleben durch Erfahrungen im Laufe ihres Lebens erlernen. Eine psychische Krankheit entsteht dann, wenn die erlernten Muster problematisch oder unangemessen sind; etwa indem sie beim Patienten oder seiner Umgebung Leidensdruck verursachen.
So erlebt ein Patient beispielsweise im Falle einer Essstörung, dass schlanke Menschen dem Ideal entsprechen und seiner Wahrnehmung nach beliebter sind als andere. Daraus können sich durch das Bestreben, diesem Ideal zu entsprechen und der Angst vor einer Gewichtszunahme, unangemessene Ernährungsgewohnheiten wie Anorexie oder Bulimie entwickeln.
Die Psychotherapeutin erarbeitet gemeinsam mit dem Patienten neue Verhaltens- und Erlebensmuster, die der Patient mit Hilfe verschiedener Methoden einübt. Ziel ist, die negativen Muster durch positive zu ersetzen. Die Verhaltenstherapie ist eine gedanken- und handlungsorientierte, problembezogene Therapieform.
Schematherapie
Die Schematherapie wurde von Jeffrey Young entwickelt. Sie zählt zur dritten Welle der Verhaltenstherapie und ergänzt die klassische kognitive Verhaltenstherapie um Konzepte aus anderen Therapieformen, z.B. tiefenpsychologisch-orientierte Therapie, Gestalttherapie, Hypnotherapie, etc..
In der Schematherapie erarbeiten wir individuelle "dysfunktionale Schemata", die entstehen können, wenn in der Kindheit zentrale emotionale Grundbedürfnisse (z.B. nach Bindung und / oder Autonomie) nicht ausreichend befriedigt werden. Die damit einhergehenden unangenehmen Gefühle des Kindes und die dazugehörigen kognitiven Inhalte, Erinnerungen und Körperempfindungen werden im sich entwickelnden Gehirn in Form von Schemata/Prägungen abgelegt und steuern das Erleben und Wahrnehmen der betroffenen Personen im Hier und Jetzt. Ziel ist zunächst, Achtsamkeit/Bewusstheit für Schemaaktivierung im Alltag zu ermöglichen, bevor durch spezifische Interventionen an der Veränderung des Erlebens und Verhaltens gearbeitet wird. Ziel der Verhaltensänderung ist die Erweiterung der Handlungsspielräume, so dass Menschen emotionale Grundbedürfnisse mit Zielen und Werten in Einklang bringen.
Ablauf der Psychotherapie
Wenn Sie glauben, dass für Sie eine Psychotherapie in Betracht kommt, dann können Sie sich telefonisch innerhalb unserer Sprechzeiten anmelden.
Im Erstgespräch klären wir Ihr Anliegen und ob iwir Ihnen hierzu ein hilfreiches Angebot machen können. Gegebenenfalls folgen auf das Erstgespräch noch bis zu fünf weitere Sitzungen, die wir nutzen, um uns kennen zu lernen, eine Diagnose zu stellen und Therapieziele fest zu legen. Eine “Psychotherapie” im engeren Sinne des Wortes, die damit dann auch durch eine gesetzliche oder private Krankenversicherung bezahlt wird, ist nur dann möglich, wenn bei Ihnen eine psychische Störung im Sinne der ICD-10 vorliegt. Die hierzu nötige Abklärung wird von den Versicherungen in der Regel problemlos übernommen. Die Bewilligung einer anschließenden Therapie setzt in vielen Fällen vorab eine umfangreiche Antragstellung voraus, die wir gemeinsam durchführen werden. Wenn eine Therapie zustande kommt, dann arbeiten wir üblicherweise mit einem Termin pro Woche, wobei eine Sitzung 50 Minuten dauert.